Gemeinsames Lernen

Gemeinsames Lernen

„Mit Herz und Verstand – für jede Schülerin und jeden Schüler das Bestmögliche erreichen!“

Inklusion heißt wörtlich übersetzt „Zugehörigkeit“, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.

In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen. Da­von profitieren wir alle – durch den Abbau von Hürden, damit die Umwelt für alle zugäng­lich wird, aber auch durch weniger Barrieren in den Köpfen. Dies führt zu mehr Offenheit, Tole­ranz und einem besseren Miteinander.

Die Idee der Inklusion geht von der Gleichwertigkeit aller Menschen aus, unabhängig von der Hautfarbe, Religion, sozialen oder ethnischen Herkunft, Geschlecht, Sprache, Begabung oder Behinderung (vgl. UNICEF-Konvention über die Rechte des Kindes, Art. 2, 1989).

Wir haben uns im Schuljahr 2012/13 auf den Weg gemacht, eine inklusive Schule zu sein. An unserer Schule sollen sich alle Schülerinnen und Schüler willkommen fühlen, und wir wollen für alle das Bestmögliche erreichen.

1. Grundlagen

 1.1 Organisatorische Voraussetzungen (im Schuljahr 2018/19)

Aktuell hat die GHS Bernburger Straße 18 Klassen, davon werden 3 als sogenannte Inter­nationale Klassen geführt. In den Stufen 8, 9 und 10 ist die Schule dreizügig, alle anderen Stufen sind zweizügig. Im Moment wird die Schule von etwa 360 Schülerinnen und Schülern besucht, davon haben ca. 45 Schülerinnen und Schüler einen Förderbedarf. 26 Schülerinnen und Schüler haben den Förderbedarf LE, 7 Schülerinnen und Schüler haben den Förderbedarf ES und 10 Schülerinnen und Schüler haben zwei oder mehr Förderbedarfe. Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden in Klasse 5 sechs Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aufgenommen. Um die sonderpädagogischen Ressourcen besser nutzen zu können, werden alle Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gebündelt. In der Unterstufe schwanken die Zahlen durch Wechsel an die Förderschule sowie durch neue AOSF-Verfah­ren, sodass am Ende der Klasse 6 durchschnittlich zwischen 3 und 10 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einer Klasse sind. Ab Klasse 7 werden die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bei Erfordernis auf zwei Klassen verteilt.

Inklusives Lernen erfordert für viele Kinder mit Unterstützungsbedarf nicht nur eine inten­sive Zuwendung, sondern auch einen überschaubaren sozialen Rahmen bzw. ein begrenztes akustisches Feld. Um diese Notwendigkeit zu gewährleisten streben wir kleine Lerngruppen mit maximal 25 Schülerinnen und Schülern an. Räume für Individualisierungs- und Diffe­renzierungsmaßnahmen stehen bisher nur in eingeschränktem Maße zur Verfügung. Hier arbeiten die Lernenden mit individuellen, auf den jeweiligen Lernstand abgestimmten Ma­terialien. Die reizärmere Lernumgebung der Differenzierungsräume wirkt sich dabei positiv auf die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler aus.

Fördermaterialien stehen sowohl in den Differenzierungsräumen als auch im Lehrerzimmer­trakt dem gesamten Kollegium zur Verfügung und werden kontinuierlich erweitert.

Für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern dem Förderbedarf emotionaler und sozialer Entwicklung haben wir ein eigenes Konzept entwickelt (vgl. Anhang).

Unsere Schule ist nicht behindertengerecht ausgestattet und derzeit nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Alle Fachräume (Chemie, Physik, Hauswirtschaft, Textil, Technik, Werkraum, Kunst­raum) liegen nicht im Erdgeschoss.

1.2 Personelle Voraussetzungen

Die Schülerinnen und Schüler werden von 48 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, davon sind drei Sonderpädagoginnen mit insgesamt 81 Stunden. Hinzu kommen vier Schul­sozialarbeiterinnen auf drei Stellen und zwei MPT-Stellen. Einzelne Schülerinnen und Schüler werden temporär von Schulbegleitern (siehe Kap. 8 „Schulbegleiter“) betreut.

Die Sonderpädagogen ordnen sich zurzeit festen Stufen zu (5/6, 7/8 und 9/10), damit die wichtige  Beziehungsgrundlage zum Lernenden aufge­baut und die Zusammenarbeit im Team vereinfacht werden kann.

Die personelle Besetzung trägt entscheidend zum Gelingen eines integrativen Lern- und Unterrichtskonzeptes bei. Deshalb wird angestrebt, dass möglichst wenige Lehrkräfte in den Integrationsklassen unterrichten. Das Klassenteam besteht nach Möglichkeit aus Regelschul­lehrkraft und Sonderpädagogen. Es wird versucht, in den Inklusionsklassen die Unterrichts­fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in Doppelbesetzung zu unterrichten. Fächer wie Sport, Musik und Kunst werden in der Regel ohne Sonderpädagogen durch den zuständigen Fachlehrer abgedeckt. Diese Unterrichtsfächer lassen genügend Freiraum für die individuelle Entfaltung der einzelnen Schülerpersönlichkeiten. Hier liegen zum Teil die Stärken entwick­lungsverzögerter Schülerinnen und Schüler.

Insgesamt ist die personelle Situation sehr schwankend und nicht ausreichend und deshalb kein solides Grundgerüst für die herausfordernde Arbeit speziell auch im Inklusionsbereich.

Die Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer haben keine spezielle Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik absolviert. An der GHS Bernburger Straße gab es jedoch 2017/2018 bis Anfang 2019 eine einjährige schulinterne Fortbildungsreihe zum Thema Inklusion, in der sich das gesamte Kollegium in diesem Bereich weiterbilden konnte. Außerdem stehen alle Son­derpädagogen der GHS Bernburger Straße beratend für das Kollegium zur Verfügung.

2. Transparenz

Im Unterricht möchten wir von Anfang an Transparenz schaffen, dass jeder anderes lernt und anders sein darf. Jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Unterstüt­zungsbedarf erhält ihren bzw. seinen Möglichkeiten entsprechende Anforderungen, bei­spielsweise in Form individueller Aufgaben und Materialien, individueller Zeugnisse und individueller Unterstützung, um die allgemeinen Kompetenzen und Ziele zu erreichen.

Gleich zu Beginn der Arbeit im Klassenverband soll mit dem Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler untereinander ein Gefühl für die Individualität des Einzelnen entwickelt werden. Der Begriff des „Förderschülers“ wird dazu transparent gemacht. Allen Schülerinnen und Schülern soll vermittelt werden, dass es „normal“ ist, dass es Menschen gibt, die Schwierigkeiten haben, und dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse besondere Hilfe durch das Lehrerteam erhalten. Eine Atmosphäre der gegenseitigen Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung soll geschaffen werden.

3. Unterricht

3.1 Ganztag

Die GHS Bernburger Straße ist eine gebundene Ganztagsschule. An drei Tagen findet der Unterricht von 8.00 bis 15.00 Uhr statt. An zwei Tagen findet er bis 13.30 Uhr statt. Von 8.00 bis 8.15 Uhr ist offener Beginn, in dem die Schülerinnen und Schüler ankommen und sich auf den Unterricht vorbereiten können.

Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an allen Tagen in der Mensa eine war­me Mahlzeit zu erhalten. In der Mittagspause gibt es für die Kinder verschiedene Angebote von sportlicher Betätigung in der Turnhalle bis hin zu Ruheangeboten im Leseraum.

Dienstags gibt es für die Klassen 5–6 durch eine Kooperation mit einem Jugendzentrum eine Nachmittagsbetreuung bis 15 Uhr. Durch Spenden unterschiedlicher Stiftungen ist es möglich, einmal pro Woche eine durch die Schüler durchgeführte Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5–6 anzubieten.

Einige der wichtigen Aspekte unseres Ganztagskonzeptes sind

  • verlässliche Unterrichtszeiten,
  • individuelle Förderung in allen Fächern,
  • Lernzeiten,
  • Mittagessen und Freizeit in der Schulgemeinschaft,
  • spezielle Arbeitsgemeinschaften,
  • motorische Förderung,
  • soziales Lernen sowie
  • sozialpädagogische Betreuung.

3.2 Unterrichtsgestaltung

Unser inklusiver Unterricht ist darauf ausgerichtet, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein Lernangebot vorfindet, in dem er seine Entwicklungsmöglichkeiten zur Entfaltung bringen kann. Nur so kann das individuelle Recht auf inklusive Teilhabe und auf eine gute Bildung und Erziehung eingelöst werden.

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden bei zielgleicher Beschulung aus­schließlich im Klassenverband unterrichtet. Ab Klasse 7 gibt es jeweils parallel zu den Grund- und Erweiterungs-Kursen in Mathe und Englisch einen Förderkurs für die zieldifferent unter­richteten Schülerinnen und Schüler. Je nach ihren individuellen Fähigkeiten besteht auch die Möglichkeit, den G- oder E-Kurs zu besuchen. Falls möglich, sind die Klassen doppelt besetzt oder von einer FSJlerin oder einem FSJler unterstützt. Hier ist die Differenzierung von Unter­richtsmaterial wichtig, da Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen individuell angepasste Unterrichtsmaterialien benötigen. Die vermehrte Anwendung offener Unterrichtsformen trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrem eigenen Lerntempo arbeiten können, und wirkt sich in heterogenen Lerngruppen förderlich auf den Lernerfolg aus.

Freiarbeit, Projektarbeit, Stationenlernen und weitere kooperative Lernformen werden ab Klasse 5 nach und nach eingeführt, gefestigt und ritualisiert.

Seit dem Schuljahr 2018/12019 werden beispielsweise drei Stunden in der Woche für die Klassen 5–7 Lernzeit-Stunden angeboten. Ein Materialpool mit differenziertem Material besteht bereits und wird kontinuierlich sowohl von den Regellehrkräften als auch von den Sonderpädagogen erweitert, um zukünftig die Arbeit aller zu erleichtern.

Bereits in Stufe 5 und 6 gibt es Wahlpflichtbereiche, in denen projektorientierter Unterricht stattfindet, vor allem im Bereich Lebenspraktisches Lernen. In den Klassen 7–10 werden AGs angeboten. Der Wahlpflichtbereich ab Klasse 8 liegt schwerpunktmäßig im Bereich Berufs­orientierung.

Übungsaufgaben werden direkt in der Schule erledigt. In allen Fächern werden die Übungs­zeiten in den regulären Unterricht eingebaut. Je nach Bedarf können an den kurzen Tagen oder über das Wochenende Hausaufgaben aufgegeben werden.

Lehrerinnen und Lehrer der GHS Bernburger Straße fördern die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler, geben Hilfen zur Selbsthilfe, schaffen Freiräume für kreatives Den­ken und Handeln, üben Teamfähigkeit ein und helfen allen, den jeweils bestmöglichen Ab­schluss zu machen.

3.2.1 Abschlüsse

Bei zielgleicher Förderung können die Schülerinnen und Schüler die gleichen Abschlüsse wie die Regelschülerinnen und Regelschüler erlangen. Bei zieldifferenter Förderung im Förder­schwerpunkt Lernen erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Klasse 10 einen sonder­pädagogischen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen. Bei guter Leistung kann auch der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben werden, wenn die in § 35 Abs. 3,4 AO-SF definierten Leistungen erbracht worden sind.

Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler, gemäß § 41 Abs. 3 AO-SF, am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, welches die erwor­benen Fähigkeiten bescheinigt.

3.3 Classroom-Mamagement

Wir gestalten unseren Unterricht und unseren Klassenraum nach dem Classroom-Manage­ment-Prinzip. Dies hilft allen Schülerinnen und Schülern, aber ganz besonders den Kindern mit sozialem und emotionalem Förderbedarf, sich besonders gut auf den Unterricht zu fokus­sieren. Hierbei wird unterschieden zwischen

  • dem Schaffen eines positiven Lernklimas,
  • dem vorbereitenden Classroom-Management,
  • vorbeugendem Lehrerverhalten und
  • dem Umgang mit Störungen und Konflikten.

Eine Liste von Vorschlägen und Beispielen für das Classroom-Management, aus der Lehrerin­nen und Lehrer für ihre Arbeit auswählen können, befindet sich im Anhang. Die gemeinsam vom Kollegium ausgearbeiteten Kriterien sollen die Weichen stellen für erfolgreiches, stö­rungsarmes Lehren und Lernen (vgl. Konzept Classroom-Management im Anhang).

3.4 Differenzierung

Individuelles Lernen im Gemeinsamen Unterricht

An der GHS Bernburger Straße findet in allen Jahrgängen individuelles Lernen in gemein­samen Gruppen statt, wobei der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf von Jahrgang zu Jahrgang bzw. von Klasse zu Klasse zum Teil sehr stark differiert. Einige Schü­lerinnen und Schüler werden von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern im Unterricht begleitet und unterstützt.

Die Arbeit im Team, bestehend aus Regelschullehrerin bzw. Regellehrer sowie Förder­schullehrerin bzw. Förderschullehrer, findet in einer begrenzten Stundenzahl vorzugsweise in den Hauptfächern statt.

Die Möglichkeiten zur Differenzierung sind vielfältig. Individuelles Lernen im gemeinsamen Unterricht kann bedeuten, dass alle an der gleichen Aufgabe oder alle am gleichen Themen­gebiet mit differenziertem Material arbeiten. Es kann aber auch bedeuten, dass einige an einem anderen Themengebiet im gleichen Klassenraum oder an einem anderen Themen­gebiet im Differenzierungsraum arbeiten.

Förderschülerinnen und Förderschüler werden in heterogene Gruppen integriert, wo sie Unterstützung finden, oder sie arbeiten in homogenen Gruppen mit vereinfachtem Material. Kooperative Methoden bei der Gruppenfindung und -bildung, Durchführung der Arbeit in den Gruppen und in der anschließenden Reflexion und Evaluationsphase sind zu nutzen.

Mögliche Unterstützungsbereiche können im Bereich Lern- und Arbeitsverhalten, Emotio­nalität, Kognition, Sprache, Wahrnehmung, Sozialverhalten, Motorik, Motivation und/oder Kreativität liegen.

Leitfragen zur Differenzierung

Bei jeder Unterrichtsplanung ist zu überlegen, ob für einzelne Schülerinnen und Schüler

  • eine Differenzierung nötig ist,
  • es technische Hilfsmittel gibt, die hilfreich wären,
  • modifiziertes Arbeitsmaterial benötigt wird,
  • eine andere Sozialform beim Lernprozess hilfreich ist,
  • eine andere Form der Ergebnispräsentation erforderlich ist,
  • eine gesonderte Beurteilung und Bewertung vorzunehmen ist, und ob
  • unterschiedliche oder zusätzliche Ziele festzulegen sind.

Lehrersprache

Der Lehrersprache kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Instruktionen müssen klar for­muliert, konkret, kurz und präzise sein. Der Gebrauch gleicher Satzmuster ist dabei hilfreich. Es muss akzentuiert gesprochen und die Mimik, Gestik und der Sprachrhythmus bewusst eingesetzt werden. Arbeitsaufträge können von Schülerinnen und Schülern wiederholt und Lernaufgaben können demonstriert werden.

Differenzierungsmöglichkeiten

Bei der Strukturierung und Differenzierung von Aufgaben ist zu beachten, dass sie knapp und eindeutig, visualisiert und vergegenständlicht sind. Die Reihenfolge der Geschehnisse muss beachtet werden und auf unwichtige Details ist zu verzichten. Texte sollen gegliedert und ihre Struktur transparent sein. Hauptideen können durch Fett- oder Kursivdruck hervor­gehoben werden, Arbeitsschritte und Aufträge sollen strukturiert, bewusst formuliert und bei Bedarf gekürzt oder verändert werden.

Bei der Vereinfachung und Differenzierung von Texten ist auf die Vermeidung von überflüs­sigen und schwierigen Wörtern, die Verwendung einfacher Satzstrukturen und die Vermei­dung komplexer Sätze zu achten. Die Wiederholung zentraler neuer Fachwörter, die Klärung der Bedeutung unbekannter Wörter und der Verzicht auf Metaphern sind unterstützende Mittel.

Weitere Differenzierungsmöglichkeiten können erfolgen durch

  • Zusammentragen sowie Aktivieren und Strukturieren von Vorwissen,
  • ein übersichtliches Layout bei Arbeitsblättern,
  • Wiederholungen,
  • Markierungen,
  • Lesehilfen, Tipp- und Lernzettel,
  • Zusatzerklärung,
  • klare Instruktion,
  • Ergänzungsmaterial und Anschauungsmaterial,
  • die Variation des Stoffumfangs,
  • themenbezogenes Freiarbeitsmaterial und
  • Medien

Zusätzlich kann nach Leistung, Thema, Interesse und Grad der Selbstständigkeit differenziert werden.

4. Leistungsbewertung und Schullaufbahn

4.1 Zieldifferente Leistungsbewertung und Schullaufbahn

Alle Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen und im Bildungsgang Geistige Ent­wicklung erhalten Zeugnisse, die ihre Leistungen auf der Grundlage der im individuellen För­derplan festgelegten Lernziele beschreiben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie auf die individuelle Anstrengungsbereitschaft, die Lernfort­schritte und das Sozialverhalten.

Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen können darüber hinaus Noten erhalten, die an die Richtlinien der Hauptschule gebunden sind und sich auf eine Klassenstufe tiefer beziehen. Im Zeugnis ist dies kenntlich zu machen. Noten können auch nur in einzelnen Fä­chern erteilt werden. Dabei ersetzen die Noten nicht den Text (Beschluss der Schulkonferenz vom 03.04.19).

Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Rückführung angedacht wird, kön­nen in einzelnen Fächern probeweise nach den Regelanforderungen unterrichtet werden. Dies entscheidet die Förderplankonferenz.

Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Geistige Entwicklung erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis.

Eine schriftliche Beurteilung, zum Beispiel in Form eines Briefes an die Schülerin oder den Schüler durch die Sonderpädagogen oder die Klassenleitung, ist möglich.

Eine Versetzung findet für zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler nicht statt. Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende des Schuljahres, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Jahr gefördert wird. In der Regel verbleiben sie im Klassen­verband.

Planungs- und Entwicklungsgespräche mit Eltern, Schülerin oder Schüler, Sonderpädagogen und Klassenleitung finden jährlich statt.

Hier wird über die weitere schulische Laufbahn und/oder mögliche Abschlüsse informiert und beraten. Spätestens im 2. Halbjahr der Klasse 8 muss eine Entscheidung über die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs getroffen werden.

Bezüglich des Schulabschlusses, entweder Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 (HSA 9) oder Förderschulabschluss, ist es ausreichend, zum Ende der Klasse 9 eine Entschei­dung zu treffen. Statt des Verbleibs im Klassenverband und damit dem Wechsel in Klasse 10 ist es auch möglich, dass die Schülerinnen und Schüler, die den HSA 9 anstreben, in einer Lerngruppe Klasse 9 unterrichtet werden, das heißt, die Klasse 9 wiederholen. In diesem Fall erhalten die Schülerinnen und Schüler bei der Wiederholung Noten, die den Richtlinien der Hauptschule in Klasse 9 entsprechen.

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 kann nur erreicht werden, wenn rechtzeitig der För­derbedarf Lernen aufgehoben wurde (s. o.) und die Versetzung von Klasse 9 nach 10 ge­schafft wird.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Berei­chen Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HuK), Körperliche und motori­sche Entwicklung (KME), Sehen (SE), Sprache (SQ), und/oder mit anerkannter Schwerbehin­derung können an einer vertieften Berufsorientierung im Rahmen von KAoA-STAR-Star teil­nehmen.

Die Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des 2. Halb­jahrs der Jahrgangsstufe 7 in den Planungs- und Entwicklungsgesprächen über die Möglich­keiten von KAoA-STAR informiert und können die Teilnahme beantragen (vgl. Berufsorientie­rung).

4.2 Zielgleiche Leistungsbewertung und Schullaufbahn

Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der Unterrichts­vorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förder­schwerpunkt unterrichtet.

Sie erhalten Noten. Sie schreiben alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen und Lern­standserhebungen mit. In Einzelfällen kann über einen Nachteilsausgleich nachgedacht und dieser gewährt werden (vgl. unten).

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten Notenzeugnisse. Bei der Versetzung gelten die Bestimmungen der allge­meinen Prüfungsordnung. Auf dem Zeugnis werden Förderschwerpunkt und Bildungsgang genannt.

Auf Antrag der Eltern kann bei dem Abschlusszeugnis darauf verzichtet werden, den Förder­schwerpunkt anzugeben.

Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die bei zielgleicher Förderung einen Ab­schluss im Bildungsgang einer allgemeinen Schule anstreben, kann auf Antrag der Eltern ein Nachteilsausgleich (NTA) gewährt werden (Rechtsgrundlage in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG sowie in den §§ 1 und 2 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen). Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung ohne festgeschriebenen Förderbedarf oder mit einer chronischen Erkrankung.

Der Antrag der Erziehungsberechtigten wird zu den Akten genommen, durch die Klassen­konferenz geprüft und der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt. Der Nachteilsausgleich wird für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und dokumentiert. Die Klassenkonferenz berät und entscheidet über Fortschreibung, Modifizierung oder Aufhebung. Die Eltern wer­den schriftlich über die Entscheidung informiert.

Der Nachteilsausgleich soll die individuelle Benachteiligung ausgleichen und Chancengleich­heit ermöglichen. Möglich sind beispielsweise Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenstellungen, personelle Unterstützung (z. B. für motorische Hilfestellungen) oder Veränderung der räum­lichen Voraussetzungen bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen. Dabei kann die Leistungs­anforderung eine andere sein, sie muss aber inhaltlich gleichwertig sein (vgl. 3. Themenheft Inklusion, S. 135–139).

5. Teamarbeit

5.1 Austausch und Zusammenarbeit

Das Klassenteam, bestehend aus Regelschullehrer und Sonderpädagogen, trifft sich mög­lichst regelmäßig zur gemeinsamen Planung, Reflexion und Absprache. Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen auf Teamkonferenzen außerhalb der Stufen- und Förderplankonfe­renzen die Möglichkeit des Austausches. Es ist vorgesehen, dass auch einzelne Fachkräfte, die Schulsozialarbeiter oder die den Klassen zugeordneten FSJlerinnen und FSJler an den Teamsitzungen teilnehmen. Die sonderpädagogische Lehrkraft wird überwiegend zum Teamteaching eingesetzt. Sowohl Regelschulkraft als auch Sonderpädagoge wechseln sich je nach Bedarf und Situation als Ver­haltensregulator, Beobachter und Fachvermittler ab. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte unterstützen die Regelschulkraft im Unterricht, erweitern auf vielfältige Weise die indivi­duelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler (auch präventive Förderung), koordinieren außerschulische Unterstützungsmaßnahmen und beraten das Kollegium in Fragen, die auf­fällige Schüler betreffen.

Das gesamte Klassenteam fühlt sich für alle Schüler verantwortlich.

6. Vertretungsunterricht

Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden nicht für Vertretungsunterricht in anderen Klassen eingesetzt. Für Klassenverbände, in denen die Sonderpädagogen selbst tätig sind, ist der Vertretungsunterricht hingegen für die Schülerinnen und Schüler sinnvoll, da die Sonderpädagogen die Klassen gut kennen. Eine längere Vertretungstätigkeit darf keinesfalls zu Lasten der Doppelbesetzung und der individuellen Förderung gehen.

Im Falle einer längerfristigen Erkrankung des Sonderschullehrers „ist die Möglichkeit des Einsatzes weiterer (…) sonderpädagogischer Lehrkräfte mit Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht zu prüfen“ (Vgl. Manual der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erstellung eines schulischen Konzepts: Gemeinsames Lernen – Inklusion 02/2012).

7. Elternarbeit

7.1 Kooperation mit den Eltern

Wir sind an einer intensiven Vernetzung und der Kooperation mit den Erziehungsberech­tigten und den Eltern interessiert. Diese werden rechtzeitig über die besonderen Unter­stützungsbedarfe ihrer Kinder informiert und vorbereitet.

An den Elternsprechtagen werden gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und Klassenleh­rern und der jeweiligen sonderpädagogischen Lehrkraft die Förderpläne der inklusiven Schülerinnen und Schüler mit den Eltern besprochen. An den Klassenpflegschaftsabenden erhalten die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf wichtige Infor­mationen über die Arbeit der sonderpädagogischen Lehrkräfte. Bei weiterem Bedarf finden individuelle Elterngespräche statt.

Für die Schülerinnen und Schüler gibt es seit dem Schuljahr 2018/2019 einen eigenen Schülersprechtag.

Planungs- und Entwicklungsgespräche mit Eltern, Schülerin oder Schüler, Sonderpädagogen und Klassenleitung finden jährlich statt. (Vgl. 4.1)

8. Berufsorientierung

Für alle unsere Schülerinnen und Schüler stellt die Berufsorientierung in den Klassen 8–10 einen sehr wichtigen Bereich dar. Berufsorientierung ist für unsere ausbildungsfreundliche Siegel-Schule ein Schwerpunkt und wird mit vielen Partnern aus Industrie und Wirtschaft umgesetzt.

Es wird intensiv daran gearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein über ihre Stärken entwickeln und praktische Erfahrungen sammeln. Wichtige Grundtugenden und Schlüsselqualifikationen werden besprochen und trainiert.

Fächer wie Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaftslehre haben einen höheren Stellenwert. Auch das Trainieren von Vorstellungsgesprächen und das Schreiben von Bewerbungen sind fest im Lehrplan verankert. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erhalten hier durch die Sonderpädagogen eine zusätzliche Unterstützung, die zum Teil auch außerhalb des Klas­senverbands stattfindet.

Seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2018/19 leitet Frau Schmal an unserer Schule ein Berufsorientierungsbüro (BOB). Hier stehen (Computer-) Arbeitsplätze und Informations­material zur Verfügung. Frau Schmal unterstützt alle Schülerinnen und Schüler bei Fragen zur Berufsorientierung im Schulalltag sowie bei Bewerbungen und ist auch für Eltern und Lehr­kräfte ansprechbar.

Für alle Schülerinnen und Schüler wird seit dem Schuljahr 2018/19 für die Klassen 8–10 ein Entwicklungsbogen im Bereich Berufsorientierung geführt, der im Berufswahl­pass eingeheftet wird und eine Übersicht über die Teilnahme an den verschiedenen Ange­boten im Bereich Berufsorientierung bietet. Dieser Entwicklungsbogen wird in der Regel von der Klassenleitung geführt. Für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf übernehmen dies die Sonderpädagogen.

Prinzipiell nehmen alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband an den berufsvorberei­tenden Maßnahmen teil. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten darüber hinaus ergänzende Angebote. Einige An­gebote sind speziell für die Regelschüler und -schülerinnen konzipiert.

Bereits in Klasse 7 setzen sich die Schülerinnen und Schüler im Projekt „Komm auf Tour“ in einem „Erlebnisparcours“ mit ihren Stärken auseinander. „Komm auf Tour“ setzt handlungs­orientierte Impulse, um Schülerinnen und Schüler frühzeitig und geschlechtersensibel in ihrer Berufsorientierung und Lebensplanung zu unterstützen. Die Jugendlichen entdecken ihre Stärken, erhalten Orientierungshilfen für Praktika und erfahren, welche realisierbaren beruflichen Möglichkeiten auf sie warten könnten. Themen aus dem privaten Lebensbereich sind altersgerecht integriert.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Be­reichen Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HuK), Körperliche und moto­rische Entwicklung (KME), Sehen (SE), Sprache (SQ), Autismus-Spektrum-Störung und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung ist der Einstieg in die Erwerbstätigkeit häufig eine be­sondere Herausforderung. Demgemäß können sie an einer vertieften Berufsorientierung im Rahmen von KAoA-STAR-Star teilnehmen.

Die Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des 2. Halb­jahrs der Jahrgangsstufe 7 über die Möglichkeiten von KAoA-STAR durch die Sonderpädago­gin und die Studien- und Berufskoordinatorin informiert und zur regionalen Elterninforma­tionsveranstaltung im ZBÜ (Zentrum für Berufsorientierung und Übergänge an der Venn­hauser Allee 167 in Düsseldorf) eingeladen. Die Eltern werden in der Berufswegekonferenz über die unterschiedlichen Angebote zu KAoA-Star und den Datenschutz informiert. Bei der Entscheidung für die Teilnahme an KAoA-STAR wird durch die Erziehungsberechtigten die KAoA-STAR-Einwilligungserklärung unterschrieben und der Schule ausgehändigt. Ebenso muss bei Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach AOSF der Schwerbehindertenausweis in Kopie und/oder die ärztliche Diagnose zur Autismus-Spektrum-Störung vorgelegt werden, um an KAoA-STAR teilzunehmen.

Im Rahmen des Vorhabens KAoA-STAR ergänzt der IFD (Integrationsfachdienst) den Berufs­orientierungsprozess der Schulen für Schülerinnen und Schüler der KAoA-STAR-Zielgruppe. Die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schü­ler in KAoA-STAR im Sinne eines Case-Managements während des Berufsorientierungspro­zesses und bei dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu beraten und zu beglei­ten. Das Ziel ist, auf der individuellen Ebene Beschäftigungs- oder Ausbildungsreife zu fördern.

Am Ende der Jahrgangsstufe 7 klären die zuständigen Sonderpädagogen gemeinsam mit der Klassenleitung über die Abschlussmöglichkeiten auf, die der Bildungsgang Lernen bereit hält, und besprechen die berufliche Orientierung der Kinder im Rahmen der inklusiven Beschulung. Hierzu finden Einzelberatungen statt.

In Klasse 8 wird der Berufswahlpass NRW eingeführt. Er ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem sich die Schülerinnen und Schüler ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren können. Ein Berufswahlpass in leichter Sprache ist über www.kommunale-koordinierung.com je nach Bedarf abrufbar. Mit dem Berufswahlpass wird in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 intensiv gearbeitet. Er dient auch als Grundlage für Beratungsgespräche.

Zu Beginn der Klasse 8 nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Kompetenz-Zirkel im ZBÜ teil, um die einzelnen Kompetenzen, die in der Potentialanalyse beurteilt werden, vertiefend kennenzulernen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, die Inhalte vorher im Unterricht zu behandeln.

Die Potenzialanalyse ist ein wichtiger  Bestandteil der individuellen Förderung für Schüle­rinnen und Schüler im Rahmen ihrer Beruflichen Orientierung. Sie ermöglicht es ihnen, zu Beginn ihres Orientierungsprozesses durch Selbst- und Fremdeinschätzung sowie durch handlungsorientierte Verfahren ihre Potenziale zu entdecken. So können Jugendliche ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Potenziale auch unabhängig von ge­schlechterspezifischen Rollenerwartungen im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt ent­decken.

Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden in Auswertungsgesprächen mit den Veranstal­tern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern in der Schule besprochen. Dabei sollten auch die Klassenleitungen teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, haben die Möglichkeit, an einer zweitägigen Potentialanalyse teilzunehmen. Bei den Auswertungsgesprächen ist auch die Sonderpädagogin dabei.

Im Rahmen der DTSBO (Düsseldorfer Tage der Studien- und Berufsorientierung) erhalten grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Zum Teil benötigen die Jugendlichen mit Förderbedarf Unterstützung, um die jeweiligen Betriebe zu finden. Die Sonderpädagogen besprechen und notieren im Vorfeld den Weg oder begleiten in Einzelfällen die Jugendlichen. Im Rahmen der K4-Stelle kann diese Aufgabe übernommen werden.

Parallel wird im Zentrum für Berufsorientierung und Übergänge (ZBÜ) im geschützteren Rah­men eine Berufe-Arena für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf und für schwache Hauptschülerinnen und Hauptschüler angeboten.

Mit der gesamten Klasse findet eine 3-tägige Berufsfelderkundung (BFE) bei der Wipa statt.

Maximal 6 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs können an einem Pneumatik-Kurs bei den Stadtwerken teilnehmen.

Im Technikzentrum wird zweimal im Jahr für jeweils 10–12 begabte Schülerinnen und Schü­ler aus dem gesamten Jahrgang ein Grundkurs angeboten. Hier können auch technisch begabte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf angemeldet werden.

Die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen absolvieren ein zweiwöchiges zusätz­liches Praktikum, vorzugsweise in den beiden Wochen nach den Osterferien. Es werden Bewerbungen mit Lebenslauf geschrieben und gespeichert. Vorstellungsgespräche werden im Rollenspiel geübt. Wenn nötig, begleiten die Sonderpädagogen die Schülerinnen und Schüler zum Vorstellungsgespräch. Die Praktikumsvor- und Nachbereitung sowie die Prak­tikumsbesuche übernehmen die Sonderpädagogen. Ein Praktikumsbericht wird bei diesem ersten „Schnupperpraktikum“ noch nicht angefertigt.

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren im Anschluss ihre Erfahrungen der Klasse. Die Präsentation wird in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der Sonderpäda­gogen vorbereitet.

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Schwerbehinderung werden von den Sonderpädagogen der Reha-Beratung der Arbeitsagentur für Arbeit gemeldet.

In Klasse 9 absolvieren alle Schülerinnen und Schüler zwei zweiwöchige Praktika. Die Vor- und Nachbereitung findet im Klassenverband statt. Die Schülerinnen und Schüler im Bil­dungsgang Lernen können auf ihre Erfahrungen im vergangenen Schuljahr aufbauen, den Lebenslauf aktualisieren sowie die geschriebenen Bewerbungen überarbeiten. Alle Schüle­rinnen und Schüler dokumentieren ihre Erfahrungen in einem Praktikumsbericht. Die Son­derpädagogen entscheiden, in welchen Punkten und für welche Schülerinnen und Schüler eine Differenzierung nötig ist. Zusätzlich werden die Praktikumserfahrungen in einer Präsentation den Klassen 8 vorgestellt.

Die Praktikumsbetreuung übernehmen Klassenleitung und Sonderpädagogen für alle Schüle­rinnen und Schüler in Absprache.

Auch in Klasse 9 nehmen die Schülerinnen und Schüler an den Düsseldorfer Tagen der Stu­dien- und Berufsorientierung (DTBSO) teil. Ebenso gibt es mit der Berufe-Arena ein Angebot im ZBÜ. (siehe oben)

Im Technikzentrum wird für besonders begabte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Grundkurses aus dem Vorjahr ein Leistungskurs angeboten. Die Leistungskurse finden im 2. Halbjahr einmal für Mädchen und einmal für Jungen statt. Hier können auch technisch begabte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf angemeldet werden.

Mit der gesamten Klasse wird das Berufsinformationszentrum (BIZ) besucht.

Im Rahmen der Berufsberatung finden zwei Entwicklungsplangespräche (EPG) durch die Agentur für Arbeit statt. Weitere Beratungsgespräche durch die Arbeitsagentur finden in der Schule statt. Für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder Schwerbehinderung übernimmt dies die Reha-Beratung.

Am Ende der Klasse 9 wird von allen Schülerinnen und Schülern eine Anschlussvereinbarung (offizielles Formblatt) ausgefüllt.

Zum Ende des Schuljahres findet die vocatium Messe statt. Hier nimmt die ganze Klasse teil. Bewerbungsunterlagen müssen mitgenommen werden.

Folgende Angebote richten sich an Regelschüler und die Schüler, die zielgleich unterrichtet werden und den Hauptschulabschluss erreichen können: Betreuung durch Berufseinstiegs­begleiter (Berebs) für einige Schülerinnen und Schüler, Henkel „Hauptschüler Welcome“ (für 6 Schülerinnen und Schüler, die von der Klassenleitung vorgeschlagen werden), „Rock your life!“ Coaching durch Studenten, Ready-Steady-Go-Bewerbungstraining.

In Klasse 10 erfolgt ein weiteres Praktikum. Die Auswahl erfolgt nach Möglichkeit im Hinblick auf einen Ausbildungsplatz. Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sind auch Prak­tika in der JBH oder in Bereichen der Werkstatt für angepasste Arbeit denkbar und sinnvoll. Des Weiteren besteht für die Jugendlichen, die nicht zielgleich unterrichtet werden, die Möglichkeit, Langzeitpraktika zu absolvieren. Alle Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Erfahrungen in einem Praktikumsbericht. Die Schülerinnen und Schüler mit Förder­bedarf erhalten, wenn nötig, eine differenzierte Aufgabenstellung.

Die Praktikumsbetreuung übernehmen Klassenleitung und Sonderpädagogen für alle Schüle­rinnen und Schüler in Absprache.

Auch in Klasse 10 nehmen die Schülerinnen und Schüler an den Düsseldorfer Tagen der Studien- und Berufsorientierung (DTBSO) teil. Ebenso gibt es mit der Berufe-Arena ein Ange­bot im ZBÜ (siehe oben).

Auch in Klasse 10 finden zwei Entwicklungsplangespräche (EPG) im Rahmen der Berufsbera­tung durch die Agentur für Arbeit statt, jeweils eins pro Halbjahr. Weitere Beratungs­gespräche durch die Arbeitsagentur finden in der Schule statt.

Bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf oder einer Schwerbehinderung wird dies von der Reha-Beratung übernommen. Diese Schülergruppe wird zusätzlich zu einem ent­wicklungspsychologischen Test in der Agentur für Arbeit eingeladen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu diesem Termin von den Sonderpädagogen begleitet. Die Auswertung der Testergebnisse erfolgt mit der Psychologin, der Reha-Beraterin, den Eltern und der Schü­lerin / dem Schüler. Auf Wunsch können die Sonderpädagogen an dem Gespräch teilneh­men. Hier erfolgt die Beratung über sinnvolle Anschlussmöglichkeiten nach der Schule. Häufig wird ein Berufsorientierungsjahr vorgeschlagen, um anschließend eine theorieredu­zierte Ausbildung zu versuchen.

Im Technikzentrum wird ein weiterer Kurs für die besten Schülerinnen und Schüler aus Klasse 9 angeboten.

Die Handwerkskammer bietet einen Knigge-Kurs für die ganze Klasse an.

Die Anschlussvereinbarungen aus Klasse 9 werden von allen Schülerinnen und Schülern im 1. und 2. Halbjahr aktualisiert.

Folgende Angebote richten sich an Regelschüler und die Schüler, die zielgleich unterrichtet werden und den Hauptschulabschluss erreichen können: die Betreuung durch Berufs­einstiegsbegleiter (Berebs) für einige Schülerinnen und Schüler wird fortgesetzt, ebenso „Rock your life!“ Coaching durch Studenten. Einzelne Schülerinnen und Schüler können zum Ende des Schuljahres mit ihren Bewerbungsunterlagen die vocatium-Messe besuchen.

9. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter

Eine Schulbegleiterin / ein Schulbegleiter ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) bei einer Schülerin oder einem Schüler ist, um dessen spezifischen Förderbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schülerin und des Schülers, um die Schulbildung bzw. den Schulbesuch zu ermöglichen.

Antrag auf die schulische Begleitung geht von den Sorgeberechtigten aus. Bei der Antrag­stellung beraten und unterstützen wir sie. Die Antragsstellung erfolgt bei dem zuständigen Sozialamt oder Jugendamt. Das Sozialamt entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Schule darüber, ob eine individuelle Einzelbetreuung im Unterricht notwendig ist.

Bei der Antragsstellung wird eine pädagogische Stellungnahme der Schule eingefordert, die an unserer Schule in der Regel die Klassenlehrerin übernimmt.

Aufgabe der Schulbegleiter ist es, die Schülerin oder den Schüler im Schulalltag zu unterstützen bzw. das Recht auf Bildung und Teilhabe für sie zu ermöglichen. Dies schließt ein, dass Schulbegleiter eine Vielzahl grundlegender sozialer und fachlicher Kompetenzen mitbringen müssen (ressourcenorientiertes Denken, Reflexionsfähigkeit, Empathie, Offen­heit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Aufbau gleichwürdiger Beziehungen etc.)

Bei der Arbeit mit der Schülerin oder dem Schüler umfasst dies folgende Punkte:

  • Unterstützung im Unterricht
    • Unterstützung der Integration der Schülerin / des Schülers im Klassenverband
    • Unterstützung zur Vermeidung aller Handlungen, die zu Störungen im Schul­alltag beitragen
    • Wiederholung und Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen der Lehrkräfte
    • Unterstützung beim Herrichten des Arbeitsplatzes
    • Lenken der Aufmerksamkeit auf das Wesentliche, Anregung zu möglichst kon­zentrierter und fokussierter Unterrichtsteilnahme
    • Unterstützung beim Wechsel der Arbeitsform (EA, PA, GA)
    • positive Stärkung
  • Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung:
    • Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
    • Unterstützung und Begleitung von Konfliktlösungen
    • Aufzeigen von Wegen zum Beziehungsaufbau
    • Bei Bedarf: Schaffung und Angebot von Frei- und Rückzugsräumen
    • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung
    • Unterstützung bei der Bestrebung nach Selbständigkeit und der Realisierung eigener Ziele
  • Stärkung der Sozialkompetenz:
    • Unterstützung zur besseren Wahrnehmung von Regelverletzungen, dem Ver­ständnis und dem Befolgen von Regeln
    • Empfehlungen zum Umgang mit stressbehafteten Situationen
    • Arbeit an der Frustrationstoleranz und der Bewältigung von Stress
    • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften
    • Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Projektarbeiten
    • Ermöglichung der Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten und Ausflügen
    • Hinweis auf Möglichkeiten zur Partizipation, Hilfestellungen zur Wahr­nehmung
    • Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
    • Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag (Wechsel in andere Klassenräume, Pausenbegleitung etc.)
    • Strukturierung, Betreuung und Begleitung in allen Unterrichtsphasen
    • Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendi­gen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der be­sonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung:
    • Unterstützung bei der Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel
    • Unterstützung im lebenspraktischen Bereichen

Weitere Aspekte, die sich in der Zusammenarbeit mit Schule, Jugendamt, anderen Institu­tionen und den Eltern ergeben:

  • Teilnahme an Teamsitzungen, Einbezug bei Planung größerer Unterrichtsvorhaben, Ausflügen, Projekten und mehrtägigen Klassenfahrten
  • Einbezug bei Elterngesprächen
  • Austausch über das Behinderungsbild der Schülerin / des Schülers
  • Einbringung von Ideen und praktischen Möglichkeiten der Umsetzung des Lernstoffs für die Schülerin / den Schüler
  • Gemeinsam oder in Absprache mit den Lehrkräften: Erstellen von individuellen Arbeitsmaterialen wie z. B. Verstärkerplänen, angepassten Arbeitsblättern etc.
  • Gemeinsam oder in Absprache mit den Lehrkräften Gestaltung des Arbeitsplatzes der Schülerin / des Schülers
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von individuellen Förderplanzielen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Hilfeplanzielen
  • Austausch mit dem Träger, dem Jugendamt und anderen kooperierenden Institu­tionen

Anschrift

GHS Bernburger Straße
Bernburger Straße 44
40229 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: 0211 – 899 7660
Telefax: 0211 – 892 9344
E-Mail: sekretariat.bernburgerstr-gh@schule.duesseldorf.de

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit Nutzung dieses Webangebotes erklären Sie sich einverstanden, dass nur funktionale Cookies Anwendung finden.