Um allen Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen, existiert an unserer Schule ein Konzept, das den Umgang mit massiven Unterrichtstörungen regelt.
Es handelt sich um einen in sich aufeinander aufbauenden Stufenplan.
1. Stufe
Bei einer massiven Unterrichtsstörung erhält die Schülerin/der Schüler einen Laufzettel und muss in die angegebene Klasse gehen. Dort kann sie/er die mitgegebenen Aufgaben bearbeiten.
Verläuft der dortige Aufenthalt positiv, darf die Schülerin/der Schüler nach der folgenden Pause wieder am Unterricht der Stammklasse teilnehmen. Treten jedoch in der Kooperationsklasse weitere Schwierigkeiten auf, wird die Schülerin/der Schüler für den restlichen Tag der Schule verwiesen. Der Laufzettel wird am selben Tag mit der Schülerin / dem Schüler und der Fachlehrkraft besprochen. Der Verlauf des Gesprächs wird auf dem Laufzettel vermerkt.
2. Stufe
Oben beschriebenes Verfahren wiederholt sich. Die Eltern werden schriftlich informiert (1. Elternbrief).
3. Stufe
Nach dem dritten Laufzettel findet ein Gespräch zwischen Klassenleitung und Schülerin/Schüler und evtl. FL statt.
4. Stufe
Nach weiteren einer weiteren massiven Unterrichtsstörung und dem 4. Laufzettel wird für den folgenden Tag ein Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenleitung, Schülerin/Schüler und wahlweise mit den Eltern.
5. Stufe
Nach einer erneuten massiven Unterrichtsstörung und dem 5. Laufzettel erfolgt ein Tadel.
6. Stufe
Nach weiteren einer weiteren massiven Unterrichtsstörung und dem 6. Laufzettel wird für den folgenden Tag ein Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenleitung, Schülerin/Schüler und verpflichtend den Eltern.
7. Stufe
Nach einer weiteren massiven Unterrichtsstörung erfolgt mit dem 7. Laufzettel eine Klassenkonferenz.
8. Stufe
Nach einer erneuten massiven Unterrichtsstörung und dem 8. Klassenverweis erfolgt ein weiteres Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenleitung und Schülerin/Schüler. Die Eltern werden schriftlich informiert.
9. Stufe
Nach einer erneuten massiven Unterrichtsstörung und dem 9. Klassenverweis erfolgt ein weiteres Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenleitung und Schülerin/Schüler. Die Eltern werden schriftlich informiert.
10. Stufe
Stört die Schülerin/der Schüler weiterhin so massiv den Unterricht, dass ein Klassenverweis erforderlich ist, erfolgt nach dem 10. Laufzettel eine Teilkonferenz.
Jede Schülerin / jeder Schüler hat jederzeit die Möglichkeit, sich wieder an die Schul- und Klassenregeln zu halten und somit einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen. Verhält sich eine Schülerin / ein Schüler in einem Zeitraum von 15 Tagen (netto) angemessen, rückt sie/er wieder auf die 2. Stufe im Stufenplan zurück.